Name | Telefon | Fax | |
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Frau Wahle | +49 5622 / 988 620 | +49 5622 / 988 653 |
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Frau Lanz | +49 5622 / 988 640 | +49 5622 / 988 653 |
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt Fritzlar spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden, sofern die betreffende Person in unserem Stadtgebiet verstorben ist. Im Übrigen sind zur (mündlichen) Anzeige in nachstehender Reihenfolge verpflichtet |
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a. |
Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat |
b. |
Die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat |
c. | Jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. |
Hierzu zählen auch die Bestatter, die neben den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen und für die Angehörigen den Gang zum Standesamt übernehmen | |
Damit der Sterbefall beurkundet werden kann, müssen folgende Unterlagen der verstorbenen Person vorgelegt werden: | |
a. | Leichenschauschein (wird vom Arzt ausgestellt) |
b. |
Personalausweis oder Reisepass |
c. | Nachweis über letzte Ehe oder Lebenspartner (z.B. Urkunde), bei geschiedenen Personen zusätzlich ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk |
d. |
Geburtsurkunde, bei ledigen Personen |
e. |
Nachweis über den letzten Wohnsitz |
f. |
Personalausweis der anzeigenden Person (Angehöriger oder Bestatter) |
Diese Aufzählung ist NICHT abschließend. Weitere Nachweise können erforderlich sein, u. a. für Namensänderungen von Spätaussiedlern oder Vertriebenen. |
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Gegen eine Gebühr von 11,00 € erhalten die Angehörigen eine Urkunde für Ihre Unterlagen, sowie drei weitere für die Krankenkasse, die Rentenversicherung und für religiöse Zwecke. Zusätzlich benötigte Urkunden kosten bei |