Rathaus mit Türmchen. Das untere Stockwerk ist aus Sandstein mit leicht rötlicher Farbe gebaut. Die beiden oberen Stockwerke sind aus Fachwerk mit blaugrauem Schiefer verkleidet und von einer Reihe von Fenstern versehen, hinter denen sich die Büros der Verwaltung befinden. Das Dach ist ebenfalls mit blaugrauem Schiefer gedeckt. Im rechten Bereich sind vor dem Gebäude noch zwei Bäume zu sehen.

Rathaus & Politik

Amt zu besetzen

Besetzt werden soll das Amt der stellvertretenden Schiedsperson.

Aufgabe der Schiedsperson ist die Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten.

Das Schiedsamt ist für die gesamte Stadt Fritzlar einschließlich der Stadtteile eingerichtet.

Gemäß § 3 des Hessischen Schiedsamtgesetzes (HSchAG) vom 23.04.1994 (GVBl. I S. 148) kann 

nur in ein solches Amt berufen werden, wer die nachfolgenden gesetzlichen Kriterien erfüllt.

§ 3 Eignung für das Schiedsamt

  1. Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

(2)        Das Amt kann nicht bekleiden,

 1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar   bestellt ist;

4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung 

vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570)) als 

Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes

ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

(3)        In das Amt soll nicht berufen werden, wer

1. bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr 

vollendet haben wird;

2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamts, bei Gemeinden mit mehreren Schiedsämtern nicht in der Gemeinde wohnt;

3. durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen 

beschränkt ist.

Schriftliche Bewerbungen mit folgendem Inhalt: Name, Vorname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, 

und ausgeübten Beruf, können bis zum 17.11.2023 beim 

Magistrat der Stadt Fritzlar, Fachbereich Ordnung und Soziales, Zwischen den Krämen 7, 34560 Fritzlar 

abgegeben werden bzw. eingerichtet werden.

Der Magistrat der Stadt Fritzlar

Fritzlar, den 10.10.2023

Hartmut Spogat

-Bürgermeister-