Rund ums KFZ
Einlass nur noch nach Terminvereinbarung
Sehr geehrte Besucher der Zulassungsstelle,
aufgrund der aktuellen Covid19 Regelung ist ein Besuch der Zulassungsstelle nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die unten stehende Telefonnummer.
Halten Sie bitte ebenso vor betreten des Gebäudes einen Nachweis der geltenden 3G Regelung vor.
Vielen Dank
Wunschkennzeichen
Bitte beachten:
- Die Buchstabenkombinationen AH, HH, IS, HJ, KZ, NS, SA, SD, SS und die Zahlenkombination 88 sind gesetzlich nicht zulässig und daher zur Verwendung gesperrt.
- Das ausgewählte Kennzeichen wird für einen Zeitraum von 60 Kalendertage für Sie reserviert. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Zulassung, wird die Reservierung automatisiert aufgehoben.
- Für die Reservierung und Zuteilung Ihres Wunschkennzeichens wird bei der Zulassung zusätzlich eine Gebühr von 12,80 EUR erhoben (Reservierung 2,60 EUR, Wunschkennzeichen 10,20 EUR).
Was brauche ich?
Außerbetriebsetzung
- Zul.-Bescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichen
Ummeldung/ Wiederzulassung
- Zul.-Bescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zul.-Bescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (früher Doppelkarte)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vordruck SEPA-Lastschriftmandat (Unterschrieben vom Fahrzeughalter)
- evtl. Vollmacht
- HU-Bescheinigung
- Kennzeichen
Ausstellung eines Ersatzscheines
- Zul.-Bescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- HU-Bescheinigung
Adressänderung innerhalb des Schwalm-Eder-Kreises Namensänderung
- Zul.-Bescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zul.-Bescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Technische Änderung
- Zul.-Bescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zul.-Bescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Gutachten v. TÜV/Dekra/usw.
- Evtl. Einzelgenehmigung Bündelungsbehörde Fulda
- Personalausweis
Kurzzeitkennzeichen ab 01.04.2015
- Fahrzeugpapiere (Kopie)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- eVB (elektronische Versicherungs-bestätigungs-Nummer (früher Doppelkarte)) für Kurzzeitkennzeichen