Eingangsbereich der Zulassungsstelle. Blauer Türrahmen mit Glasscheiben. Darüber eine Betonüberdachung mit der Aufschrift Kfz -Zulassungsstelle.

Zulassungsstelle Fritzlar

Gewerbegebiet Nord, Brautäcker 3

Rund ums KFZ

Einlass nur noch nach Terminvereinbarung

Sehr geehrte Besucher der Zulassungsstelle,

ein Besuch der Zulassungsstelle ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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Wunschkennzeichen

Bitte beachten:

  • Die Buchstabenkombinationen AH, BH, HH, IS, HJ, KZ, NS, SA, SD, SS, WP und die Zahlenkombinationen 14, 18, 28, 88, 444, 1488, 1888 sind gesetzlich nicht zulässig und daher zur Verwendung gesperrt.
  • Das ausgewählte Kennzeichen wird für einen Zeitraum von 60 Kalendertage für Sie reserviert. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Zulassung, wird die Reservierung automatisiert aufgehoben.
  • Für die Reservierung und Zuteilung Ihres Wunschkennzeichens wird bei der Zulassung zusätzlich eine Gebühr von 12,80 EUR erhoben (Reservierung 2,60 EUR, Wunschkennzeichen 10,20 EUR).

Was brauche ich?



Außerbetriebsetzung

  •  Zul.-Bescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  •  Kennzeichen

Ummeldung/ Wiederzulassung

- Zul.-Bescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zul.-Bescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (früher Doppelkarte)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Vordruck SEPA-Lastschriftmandat (Unterschrieben vom Fahrzeughalter)
- evtl. Vollmacht
- HU-Bescheinigung
- Kennzeichen

Neuzulassung

  • Zul.-Bescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (früher Doppelkarte)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Vordruck SEPA-Lastschriftmandat
  • evtl. Vollmacht

Ausstellung eines Ersatzscheines

  • Zul.-Bescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • HU-Bescheinigung

Adressänderung innerhalb des Schwalm-Eder-Kreises Namensänderung

  • Zul.-Bescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zul.-Bescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

Technische Änderung

  • Zul.-Bescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zul.-Bescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Gutachten v. TÜV/Dekra/usw.
  • Evtl. Einzelgenehmigung Bündelungsbehörde Fulda
  • Personalausweis

Kurzzeitkennzeichen  ab 01.04.2015

  • Fahrzeugpapiere (Kopie)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • eVB (elektronische Versicherungs-bestätigungs-Nummer (früher Doppelkarte)) für Kurzzeitkennzeichen