Rathaus mit Türmchen. Das untere Stockwerk ist aus Sandstein mit leicht rötlicher Farbe gebaut. Die beiden oberen Stockwerke sind aus Fachwerk mit blaugrauem Schiefer verkleidet und von einer Reihe von Fenstern versehen, hinter denen sich die Büros der Verwaltung befinden. Das Dach ist ebenfalls mit blaugrauem Schiefer gedeckt. Im rechten Bereich sind vor dem Gebäude noch zwei Bäume zu sehen.

Rathaus & Politik

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung der Stadt Fritzlar

Fritzlar

Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplanes der Stadt Fritzlar „Sonderbaufläche PV-Freiflächenanlage und Technisches Hilfswerk (THW)“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fritzlar Nr. 47 „Auf den Unterrödern“ - Teilgebiet A / Sondergebiet Erneuerbare Energie (PV-Freiflächenanlage)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fritzlar Nr. 47 „Auf den Unterrödern“ – Teilgebiet B / Sondergebiet Technisches Hilfswerk (THW)

Fritzlar

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fritzlar Nr. 46 „Am Hohlen Graben“- Teilgebiet C / Allgemeines Wohngebiet (Projekt der VR PartnerBank) –  Bebauungsplan der   Innenentwicklung nach § 13 a BauGB)


Bekanntmachung des Wahltags und des Tages der Stichwahl sowie Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Fritzlar


Die Wahl findet nach der Bestimmung durch die Stadtverordnetenversammlung am Sonntag, dem 8. Oktober 2023 statt.



Zahlung der Grundbesitzabgaben und Hundesteuer 2023

Die Stadtkasse Fritzlar weist alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass am 15.02.2023 die erste Rate der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Niederschlagswasser, Abwasser) sowie der Hundesteuer fällig wird. Die weiteren Fälligkeitstermine sind der 15.05., 15.08. und 15.11.2023. Für eingetragene Jahreszahler wird der gesamte Jahresbetrag am 01.07.2023 fällig.
In 2023 wurden keine neuen Grundbesitzabgabenbescheide versandt, wenn bei der Veranlagung keine Änderungen eingetreten sind. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides sind deshalb die Beträge zu zahlen, die im letzten Bescheid angegeben sind.

Geben Sie bei den Überweisungen bitte stets das Kassenzeichen und den Namen vollständig an, um die richtige Buchung zu gewährleisten.
Bei Steuerpflichtigen, die uns einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, erfolgt die Abbuchung automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen.
Die Steuerpflichtigen, die neu am Sepa-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, füllen bitte den folgenden Vordruck aus und senden ihn im Original an den

Magistrat der Stadt Fritzlar
-Stadtkasse-
Zwischen den Krämen 7
34560 Fritzlar

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Stadtkasse unter Tel.-Nr. 988649 oder 988648.

Hartmut Spogat
Bürgermeister