Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen
Zahlung der Grundbesitzabgaben und Hundesteuer 2023
Die Stadtkasse Fritzlar weist alle Steuerpflichtigen darauf hin, dass am 15.02.2023 die erste Rate der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Niederschlagswasser, Abwasser) sowie der Hundesteuer fällig wird. Die weiteren Fälligkeitstermine sind der 15.05., 15.08. und 15.11.2023. Für eingetragene Jahreszahler wird der gesamte Jahresbetrag am 01.07.2023 fällig.
In 2023 wurden keine neuen Grundbesitzabgabenbescheide versandt, wenn bei der Veranlagung keine Änderungen eingetreten sind. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides sind deshalb die Beträge zu zahlen, die im letzten Bescheid angegeben sind.
Geben Sie bei den Überweisungen bitte stets das Kassenzeichen und den Namen vollständig an, um die richtige Buchung zu gewährleisten.
Bei Steuerpflichtigen, die uns einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, erfolgt die Abbuchung automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen.
Die Steuerpflichtigen, die neu am Sepa-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, füllen bitte den folgenden Vordruck aus und senden ihn im Original an den
Magistrat der Stadt Fritzlar
-Stadtkasse-
Zwischen den Krämen 7
34560 Fritzlar
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Stadtkasse unter Tel.-Nr. 988649 oder 988648.
Hartmut Spogat
Bürgermeister
Bauleitplannung
Fritzlar
Bebauungsplan Fritzlar Nr. 53 für das Gebiet „Hellenweg 9 und 9a“
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fritzlar Nr. 46
„Am Hohlen Graben“ – Teilgebiet B / Allgemeines Wohngebiet (östlicher Teilbereich / Projekt „Green Village“)