Standesamt
Standesamt Fritzlar
Das Standesamt Fritzlar ist Ihre zuständige Stelle für alle personenstandsrechtlichen Angelegenheiten im Stadtgebiet. Wir begleiten Sie bei wichtigen Lebensereignissen wie Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Namensänderungen und Sterbefällen.
Auf unserer Homepage finden Sie umfassende Informationen zu unseren Dienstleistungen, rechtlichen Grundlagen, Sprechzeiten und Kontaktaufnahme.
Schnelleinstieg
Unsere Online-Dienste
Für viele Anliegen bieten wir Ihnen bereits digitale Services an – bequem, sicher und rund um die Uhr erreichbar. Über unser Online-Portal können Sie unter anderem Urkunden bestellen und Unterlagen digital gesichert einreichen. Damit möchten wir Ihnen Wege ersparen und den Zugang zu unseren Leistungen so einfach wie möglich gestalten.
Sicherer Datenaustausch mit dem Standesamt: Submit-Box Standesamt
Beurkundungen
Kontakt
Eheschließung - Heiraten in Fritzlar
Sie möchten in Fritzlar den Bund fürs Leben schließen? Wir freuen uns, Sie auf diesem besonderen Weg begleiten zu dürfen. Reservieren Sie sich rechtzeitig Ihren Wunschtermin. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Entweder telefonisch oder per Mail.
Neben der klassischen Trauung im Standesamt bieten wir Ihnen verschiedene schöne Trauorte:
- das historische Hochzeitshaus
- das Trauzimmer im Rathaus sowie
- den Hardehäuser Hof.
Wichtig: Aufgrund der aktuellen Sanierungsarbeiten im Rathaus steht das Trauzimmer leider bis auf weiteres nicht zur Verfügung!
- © Stadt Fritzlar
- © Stadt Fritzlar
- © Museum Hochzeitshaus Fritzlar
- © Museum Hochzeitshaus Fritzlar
- © Museum Hochzeitshaus Fritzlar
Trausamstage in Fritzlar
Das Standesamt Fritzlar bietet einmal im Monat die Möglichkeit, Ihre Eheschließung an einem Samstag zu feiern. Die genauen Termine für die Trausamstage werden vom Standesamt festgelegt und rechtzeitig bekanntgegeben.
2025
- Samstag, 23.08.2025
- Samstag, 13.09.2025
- Samstag, 25.10.2025
- Samstag, 15.11.2025
- Samstag, 06.12.2025
2026
- Samstag, 24.01.2026
- Samstag,14.02.2026
- Samstag,14.03.2026
- Samstag,18.04.2026
- Samstag, 09.05.2026
- Samstag,06.06.2026
- Samstag,04.07.2026
- Samstag,15.08.2026
- Samstag,12.09.2026
- Samstag, 24.10.2026
- Samstag,14.11.2026
- Samstag, 19.12.2026
Anmeldung der Eheschließung
Das Datum der Eheschließung muss nicht nur reserviert werden, sondern ganz wichtig Ihre Ehe muss sechs Monate vor der Eheschließung angemeldet werden. Hierzu ist das Wohnsitz-Standesamt zuständig. Hat einer von Ihnen beiden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Fritzlar, so können Sie die Eheschließung in unserem Standesamt anmelden.
Informieren Sie sich bei Ihrem Wohnsitz-Standesamt über die vorzulegenden Unterlagen bzw. Urkunden und vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung. Die Prüfung der Ehevoraussetzung ist ein halbes Jahr gültig.
Wird die Anmeldung der Eheschließung von uns vorgenommen, so können wir den Ablauf der Trauung und alles Weitere in diesem Gespräch klären. Wird die Anmeldung von einem anderen Standesamt vorgenommen, so teilen Sie den Kolleginnen / Kollegen dort mit, dass Sie in Fritzlar heiraten möchten. Ihre Unterlagen werden dann zu uns überstellt. Nehmen Sie ca. eine Woche nach der Anmeldung (telefonisch) mit uns Kontakt auf und wir können alles Weitere besprechen.

Ein Sterbefall ist eingetreten -
Das Wichtigste auf einen Blick
Sofern eine Person im Stadtgebiet Fritzlar verstorben ist, wird die Beurkundung durch unser Standesamt vorgenommen. Der Tod eines Menschen muss dabei spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erfolgt die Anzeige schriftlich. Für Angehörige übernimmt die Anzeige in der Regel das mit der Bestattung beauftragte Unternehmen.
Damit der Sterbefall beurkundet werden kann, werden folgende Unterlagen der verstorbenen Person benötigt:
- ärztlichen Leichenschauschein,
- bei Ledigen: Geburtsurkunde und Personalausweis,
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch bzw. Stammbuch, Personalausweis,
- bei Geschiedenen: Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch bzw. Stammbuch, Scheidungsurteil, Personalausweis
- bei Verwitweten: Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch bzw. Stammbuch Sterbeurkunde oder Todeserklärung für den schon verstorbenen Ehegatten.
- Weitere Nachweise können erforderlich sein, u. a. für Namensänderungen von Spätaussiedlern oder Vertriebenen.
Bei der Beurkundung sollten Sie sich von den Sterbeurkunden mehrere Ausfertigungen ausstellen lassen, da Sie für die Abwicklung anderer Formalitäten (Rente, Krankenkasse, Versicherungen oder Erbschein) benötigt werden. Standardmäßig erhalten Sie von uns vier Urkunden - eine für Ihre Unterlagen sowie drei für Krankenkasse, Rentenkasse.
Der Leichenschauschein und die Sterbeurkunde sind Voraussetzung für die Bestattung und die weiteren zu regelnden Formalitäten
