Schutzmaßnahmen für den Hirschkäfer

Die Maßnahme dient dem Schutz des stark gefährdeten und auf der Roten Liste stehenden Hirschkäfers, der in den dort vorhandenen Habitatbäumen den notwendigen Lebensraum findet. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wurden die dauerhaften Einfriedungen geschaffen. Dem ehemals weit verbreiteten Hirschkäfer, der in ständigem Rückgang gegriffen und vielerorts bereits ausgestorben ist, soll somit ein notwendiges Refugium erhalten bleiben.