Rathaus mit Türmchen. Das untere Stockwerk ist aus Sandstein mit leicht rötlicher Farbe gebaut. Die beiden oberen Stockwerke sind aus Fachwerk mit blaugrauem Schiefer verkleidet und von einer Reihe von Fenstern versehen, hinter denen sich die Büros der Verwaltung befinden. Das Dach ist ebenfalls mit blaugrauem Schiefer gedeckt. Im rechten Bereich sind vor dem Gebäude noch zwei Bäume zu sehen.

Rathaus & Politik

Sportlerehrung 2025 in Fritzlar


Die Vereine - oder auch Einzelpersonen - sind aufgerufen, bis zum 31.01.2026, Sportler des Jahres 2025 für die Sportlerehrung vorzuschlagen.  Ab der Bezirksmeisterschaft können Fritzlarer Sportler – oder auch auswärtige Sportler, die in einem Verein der Domstadt Mitglied sind – mit der Ehrennadel der Stadt Fritzlar ausgezeichnet werden.

Der Antrag kann über die Homepage der Stadt Fritzlar unter „Sonstige“

www.fritzlar.de/rathaus-politik/buergerservice/formulare/#/sportler heruntergeladen werden. 

Hier noch einmal der Auszug aus den Richtlinien für die Verleihung der Ehrennadel der Stadt Fritzlar:

I. Allgemeines

1. Als Anerkennung für hervorragende Leistungen im Sport ehrt die Stadt Fritzlar gemäß nachstehendenRichtlinien jährlich Sportlerinnen und Sportler durch die Verleihung der Ehrennadel der Stadt Fritzlar.

2. Die Ehrennadel wird in Silber verliehen, sie hat einen Durchmesser von 10 mm und zeigt auf der Vorderseite das Wappen der Stadt Fritzlar, Schriftbild im Wechsel geschrieben: Ehrennadel der Stadt Fritzlar.

3. Zur Ehrennadel wird eine Urkunde vergeben.

4. Die Ehrennadel wird einmal im Jahr in würdiger Form durch den Bürgermeister der Stadt Fritzlar überreicht.

II. Bestimmungen

1. Die Vereine/Institutionen schlagen dem Magistrat der Stadt Fritzlar Sportler, die sich im Rahmen dieser Richtlinien ausgezeichnet haben, zur Ehrung vor.

2. Die Entscheidung über durchzuführende Ehrungen ist in jedem Einzelfall dem Magistrat der Stadt Fritzlar vorbehalten.

3. Mit der Ehrennadel kann nur ausgezeichnet werden, wer seinen ständigen Wohnsitz in der Stadt Fritzlar hat oder dem/der antragstellenden Fritzlarer Verein/Institution angehört.

4. Die Ehrennadel wird für folgende sportliche Leistungen verliehen:

  • für den ersten Platz bei einem Bezirks-/Regionalentscheid
  • für den ersten bis sechsten Platz bei einer Landesmeisterschaft
  • für den ersten bis sechsten Platz bei deutschen Meisterschaften
  • für die Teilnahme an Länderkämpfen auf internationaler Ebene
  • für die fünfmalige Teilnahme an bundesweiten Länderkämpfen
  • für die fünfmalige Teilnahme an einer deutschen Meisterschaft
  • für die Teilnahme an Welt- und Europameisterschaften und den Olympischen Spielen
  • für den zweiten bis sechsten Platz bei einem Länderkampf auf internationaler Ebene mit einem
  • Land, das in etwa die gleiche Einwohnerzahl wie die Bundesrepublik Deutschland aufweist.

5. Die Ehrennadel wird an denselben Sportler nur einmal verliehen. Im Wiederholungsfall erfolgt die Auszeichnung durch Überreichung einer Urkunde und einem kleinen Präsent.

6. Bei besonderen sportlichen Leistungen im Rahmen von Länderkämpfen auf internationaler Ebene und den Olympischen Spielen bleibt dem Magistrat vorbehalten, die Leistung mit einer Ehrenplakette der Stadt Fritzlar zu würdigen.