Kommunalwahlen in Hessen 2026

Wahlergebnisse
Informationen zu den Kommunalwahlen am Sonntag, den 15. März 2026
A. Das Kommunalwahlrecht
Wer Musterstimmzettel benötigt, kann selbstverständlich nach wie vor im Wahlamt im Fritzlarer Rathaus (Zimmer 3.03) Musterstimmzettel für alle Wahlen erhalten. Nachfolgend noch einmal die wesentlichen Grundsätze des Wahlrechts:
1. Es können so viele Stimmen abgegeben werden, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind.
(Stadtverordnetenversammlung – 37 Stimmen
Kreistag – 71 Stimmen
Ortsbeiräte je nach Größe – 5 / 7 Stimmen)
2. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stimmenzahl können den Bewerberinnen und Bewerbern jeweils bis zu 3 Stimmen gegeben werden (Kumulieren).
3. Die Stimmen dürfen Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen gegeben werden (Panaschieren).
4. Bei Vergabe von Personenstimmen müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Hier kann zusätzlich ein Listenkreuz bei einer Partei oder Wählergruppe erfolgen, wodurch alle restlichen Stimmen auf dieser Liste verteilt werden.
5. Wer überhaupt keine Einzelstimmen vergeben möchte, kann einen Wahlvorschlag auch unverändert annehmen, in dem er diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzt. Damit werden alle Stimmen an die Kandidaten dieser Liste verteilt.
6. Wer eine Liste ankreuzt, kann einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten dieser Liste streichen. Diese Kandidatinnen und Kandidaten nehmen dann nicht an der Stimmenverteilung teil.
7. Die vorgenannten Stimmabgabemöglichkeiten können auch miteinander kombiniert werden.
Sollten noch Fragen zu den Wahlmöglichkeiten bestehen, stehen die Mitarbeitenden des Wahlamtes hierfür jederzeit gerne zur Verfügung. Auch die Wahlvorstände am Wahlsonntag in den Wahllokalen können Fragen zum Wahlrecht noch beantworten.
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B. Briefwahl
Briefwahl kann noch bis Freitag, den 13. März 2026, 13:00 Uhr beantragt werden! Da wegen des fortgeschrittenen Zeitpunktes eine Übersendung der Wahlunterlagen mit der Post nicht mehr in Betracht kommt, wird in der Regel seitens der Wählerin oder des Wählers eine vertraute Person als Bote in Anspruch genommen. Wichtig ist, dass diese Person einen Termin im Wahlamt vereinbart, den schriftlichen Wahlscheinantrag und auch eine Vollmacht zur Entgegennahme der Wahlunterlagen im Wahlamt vorlegt. Wichtig ist des Weiteren, dass die Wählerin oder der Wähler dafür Sorge tragen muss, dass der Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr beim Wahlamt eingeht, damit dieser bei der Auszählung Berücksichtigung findet. Es empfiehlt sich daher, ab Donnerstag Wahlbriefe nicht mehr über die Post zu senden, sondern durch einen Boten den Brief in den Rathausbriefkasten einwerfen zu lassen. Bei plötzlicher Erkrankung kann Briefwahl mit vorheriger Terminvereinbarung auch noch am Samstag vor der Wahl in der Zeit von 10:00 – 12:00 Uhr und am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr im Wahlamt im Rathaus beantragt werden. Für weitere Fragen steht die Gemeindewahlleiterin unter der Tel.-Nr. 05622 988-613 gerne zur Verfügung.
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C. Dienst im Wahlamt
Zu folgenden Zeiten ist das Wahlamt am Wochenende besetzt:
Freitag, 13. März 2026
08:00 – 13:00 Uhr
Zimmer 3.04, Tel. 05622 988-637 / 737
Gemeindewahlleiterin, Zimmer 3.03, Tel. 05622 988-613
Samstag, 14. März 2026
10:00 – 12:00 Uhr
Zimmer 3.04, Tel. 05622 988-637 / 737
Gemeindewahlleiterin, Zimmer 3.03, Tel. 05622 988-613
Sonntag, 15. März 2026
07:30 Uhr – Wahlende
Gemeindewahlleiterin, Zimmer 3.03, Tel. 05622 988-613
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D. Bekanntgabe der Wahlergebnisse für die Öffentlichkeit im Rathaus
Sobald am Wahlabend die Schnellmeldungen aus den Wahllokalen im Rathaus eintreffen, werden diese umgehend auch der Öffentlichkeit über unsere Homepage www.fritzlar.de präsentiert.
Eine Veröffentlichung der Schnellmeldungen im Sitzungssaal des Rathauses findet nicht statt. Für die Kommunalwahlen wird am Sonntagabend allerdings nur ein so genanntes Trendwahlergebnis veröffentlicht. Dieses setzt sich zusammen aus dem Ergebnis aller Stimmzettel, auf denen die Wählerinnen und Wähler nur ein Listenkreuz vorgenommen haben. Die Auswertung der Personenstimmen erfolgt erst ab Montag, 09:00 Uhr im Rathaus und im Verwaltungsgebäude Dr.-Jestädt-Platz. Die am Montag und evtl. Dienstag ermittelten Ergebnisse werden auf unserer Homepage veröffentlicht. Sollte das vorläufige amtliche Endergebnis am Montag um 18:00 Uhr noch nicht festgestellt sein, setzt sich die Arbeit entsprechend am Dienstag fort. Um den Arbeitsablauf der Wahlauswertung zügig gestalten zu können, wird darum gebeten, von persönlichen und telefonischen Rückfragen bezüglich des Wahlergebnisses im Wahlamt abzusehen.
Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen
Onlinewahlscheinantrag
Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 02.02.2026 00:00 Uhr bis 10.03.2026 23:59 Uhr.
Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen zu den Kommunalwahlen am 15.03.2026 werden in dieser Woche spätestens bis zum 22.02.2026 zugestellt. Sollten einzelne Wählerinnen und Wähler bis dahin keine Wahlbenachrichtigungen erhalten, sollten sie sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzten, um prüfen zu lassen ob sie im Wählerverzeichnis richtig eingetragen sind. Ansprechpartner hierfür sind Frau Heidenreich Tel. 05622 988 737, Frau Sauerwald Tel. 05622 988 637 sowie Frau Kellner Tel. 05622 988 613.

Musterstimmzettel
- Musterstimmzettel für die Wahl zum Kreistag des Schwalm-Eder-Kreises
- Musterstimmzettel für die Stadtverordnetenwahl beim Magistrat der Stadt Fritzlar
- Musterstimmzettel für die Ortsbeiratswahl im Ortsbezirk Cappel
- Musterstimmzettel für die Ortsbeiratswahl im Ortsbezirk Geismar
- Musterstimmzettel für die Ortsbeiratswahl im Ortsbezirk Haddamar
- Musterstimmzettel für die Ortsbeiratswahl im Ortsbezirk Lohne
- Musterstimmzettel für die Ortsbeiratswahl im Ortsbezirk Obermöllrich
- Musterstimmzettel für die Ortsbeiratswahl im Ortsbezirk Rothhelmshausen
- Musterstimmzettel für die Ortsbeiratswahl im Ortsbezirk Ungedanken
- Musterstimmzettel für die Ortsbeiratswahl im Ortsbezirk Wehren
- Musterstimmzettel für die Ortsbeiratswahl im Ortsbezirk Werkel
- Musterstimmzettel für die Ortsbeiratswahl im Ortsbezirk Züschen
Amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und über die Absage der
Ausländerbeiratswahl
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Fritzlar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. Januar 2026 die Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen für die
1. Gemeindewahl (Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fritzlar /Anlagen 1 – 10)
2. Ortsbeiratswahlen (Wahl der Ortsbeiräte der 10 Stadtteile / Anlagen 11 – 21)
zugelassen.
Gemäß § 15 Abs. 4 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung vom7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) werden die zugelassenen Wahlvorschläge nachstehend (zum Download) öffentlich bekannt gegeben. Für die Ausländerbeiratswahl wurden keine Wahlvorschläge abgegeben, weshalb diese Wahl naturgemäß nicht stattfinden kann. Die Ausländerbeiratswahl wurde gemäß § 86 a der Hessischen Kommunalwahlordnung in der Fassung vom 26. März 2000, zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25) abgesagt.
Kellner
Anlage 1 bis 21 hier zum Download.

Wahlhelfer:in bei der Kommunalwahl werden
Waren Sie in der Vergangenheit bereits Teil eines Wahlteams und wollen gerne wieder dabei sein? Oder wollten Sie schon immer mal „hinter die Kulissen“ einer Wahl schauen und möchten vielleicht erstmalig dabei sein?
Als Wahlhelfer:in benötigen Sie keine speziellen Vorkenntnisse. In jedem Wahlbezirk sind erfahrene Wahlhelfer:in vor Ort, die diese Aufgabe schon einmal wahrgenommen haben. Die Wahlvorsteher:innen, die Schriftführer:innen sowie jeweilige Stellvertreter:innen informieren zudem rechtzeitig vor der Wahl über Ihre Aufgaben.
Als Dankeschön erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung:
Vorsitzende*r der Wahlvorstände: 35 €
Alle anderen Helfer*innen: 25 €
Außerdem gibt es noch die Chance auf attraktive Gewinne bei einer anschließenden Verlosung.
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und bedanken uns schon jetzt für Ihr Engagement!
So können Sie sich anmelden:
Telefon: 05622 988-737 oder 05622 988-637 oder per E-Mail: wahlen@fritzlar.de
Hier haben Sie außerdem die Möglichkeit sich direkt online als Wahlhelfer:in zu melden.
Wahlvorschläge
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen
Kommunalwahlen am 15. März 2026 bis 05.01.2026

Am 15.03.2026 finden in Hessen die Kommunalwahlen statt.
In Fritzlar werden dabei folgende Gremien neu gewählt:
- Stadtverordnetenversammlung
- Zehn neue Ortsbeiräte
- Ausländerbeirat
Informationen für Parteien und Wählergruppen
Parteien und Wählergruppen können bereits jetzt mit der Aufstellung ihrer Wahlvorschläge beginnen. Die für die Einreichung notwendigen Vordrucke finden Sie hier zum Download. Dazu die entsprechende Datei einfach anklicken und PDF herunterladen.
Wahlvorschlag
Ergänzungsblatt zum Wahlvorschlag
Zustimmungserklärung
Bescheinigung der Wählbarkeit
Niederschrift über die Versammlung der Bewerberaufstellung
Ergänzungsblatt zur Niederschrift über die Versammlung der Bewerberaufstellung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Vergangene Wahlen

Wahlergebnisse
Ob Bundestag oder Kommunalwahl, Bürgermeister- oder Landtagswahl - über den Votemanager können Sie sich jederzeit über zurückliegende Wahlergebnisse der Stadt Fritzlar informieren.
Kontakt
Frau Sabrina Kellner
Position
Fachbereichsleiterin
Telefon
05622 988-613
E-Mail
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