Amtliche Bekanntmachung
Tiefbrunnen (TB) Züschen
Bewilligung
Dem Wasserverband Gruppenwasserwerk (GWW) Fritzlar-Homberg, Davidsweg 36, 34576 Homberg (Efze), wird auf Antrag vom 21.03.2023 gemäß § 8 Abs. 1 und § 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der zurzeit geltenden Fassung mit Bescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 05.05.2025 unter dem Vorbehalt des Widerrufs nach § 18 Abs. 2 WHG und unter Auferlegung von aus Gründen des öffentlichen Wohls und insbesondere zur Überwachung der Grundwasserentnahme erforderlichen Auflagen die Bewilligung erteilt, befristet bis zum 31.05.2055 Grundwasser mittels der Gewinnungsanlage
Tiefbrunnen (TB) Züschen
auf dem Grundstück in der Gemarkung Züschen, Flur 9, Flurstück 1/2,
UTM 32 U Ost 514721, Nord 5667576,
in einer Menge von bis 50.000 m³/a
zutage zu fördern, abzuleiten und zur Trink- und Brauchwasserversorgung im angeschlossenen Versorgungsgebiet des GWW Fritzlar-Homberg, hier vorrangig im Stadtteil Züschen der Stadt Fritzlar, zu gebrauchen und zu verbrauchen.
Bekanntmachung
Der genannte Bewilligungsbescheid einschließlich der dazugehörigen Antragsunterlagen liegen für die Dauer von zwei Wochen, in der Zeit
vom 16.05.2025 bis einschließlich zum 30.05.2025,
während der üblichen Dienststunden im Rathaus bei der Stadtverwaltung Fritzlar, Rathaus, Zwischen den Krämen 7, 34560 Fritzlar, Zimmer Nr. 27, zu jedermanns Einsicht aus.
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der Bewilligungsbescheid und die zur Einsicht ausgelegten Antragsunterlagen werden auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel veröffentlicht:
https://rp-kassel.hessen.de/nordosthessen/oeffentliche-bekanntmachungen
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Kassel, Goethestraße 41 + 43, 34119 Kassel erhoben werden.
Je eine Ausfertigung des Bescheides wurde dem Antragsteller sowie den bekannten Betroffenen zugestellt.
Gegenüber den übrigen Betroffenen erfolgt die Zustellung durch die öffentliche Auslegung. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorschriften des WHG, insbesondere § 88 WHG, und ist für die Durchführung des Verfahrens erforderlich. Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist das Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel. Die oder der Datenschutzbeauftragte des Regierungspräsidiums Kassel ist erreichbar unter dsb@rpks.hessen.de. Soweit dies zur Bearbeitung des Verfahrens erforderlich ist, werden personenbezogene Daten an Dritte übermittelt. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Träger öffentlicher Belange. Die übermittelten Daten dürfen von den vorgenannten Stellen ausschließlich zur Durchführung des Verfahrens verwendet werden. Die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten richten sich nach den Regelungen des Aktenführungserlasses für die Dienststellen des Landes Hessen. Einwender haben in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten Anspruch auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß der Art. 15 ff. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde des Verantwortlichen der Datenverarbeitung ist die oder der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden.
Zuständigkeit
Kassel, 05.05.2025,
Regierungspräsidium Kassel
Gz.: 0030-31.1-079h634-00043#2019-00001