Bewohnerparkzonen Hessentag
Beantragung von Zufahrtsgenehmigungen im Zuge des Hessentages 2024
Um das „Zuparken“ der Wohngebiete durch Hessentagsbesucher zu verhindern, sollen
die Wohngebiete nur mit Zufahrtsgenehmigung erreichbar sein.
Für die Bewohner der Altstadt ist die Zufahrtsgenehmigung auch gleichzeitg der Parkausweis für den Parkplatz im
Gewerbegebiet NORD.
Vor Erteilung der Zufahrtsgenehmigung ist ein schriftlicher Antrag auszufüllen.
Hierbei werden die aktuellen Daten zur Person, zum Kraftfahrzeug sowie zur Parksituation auf dem bewohnten
Grundstück (Zone) abgefragt.
Unternehmen haben die Möglichkeit die Zufahrt für sämtliche Zonen, in denen Einsätze möglich werden könnten,
zu beantragen. Denken Sie hierbei bitte auch an Zufahrtsgenehmigungen für Lieferanten/Unternehmen aus anderen
Orten.
Firmen und Büros bitten wir an Zufahrtsgenehmigungen für Ihre Mitarbeiter zu denken.
Wichtig: Die durch Fritzlar verlaufende Bundesstraße 450 unterliegt keinen Einschränkungen und ist frei befahrbar.
Auch Gebiete, die in der Karte nicht farbig markiert frei zugänglich.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich gern an die Mitarbeiter des Ordnungsamtes
u. a. hilft Herr Hillbrand unter 05622 988721 gern weiter.